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Anschriften aller Versorgungsämter in Ihrer Region, Antragsformulare... |
eingetragen am: 25.09.2007 - 00:44 | von: joakim | Hits: 10151 |
private Website von Lutz Schrader:
Hier sind die Anträge nach Bundesländern sortiert Aufgelistet,
durch ein klick auf das jeweilige Bundesland öffnet sich eine neue Seite
Außerdem besteht die Möglichkeit, Antragsformulare herunterzuladen. Hierbei handelt es sich um folgende Anträge:
· Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
· -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag
· Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
· -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag
. Erziehungsgeld und Elterngeldanträge |
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Parkerleichterungen ohne aG Regelungen der einzelnen Bundesländer! |
eingetragen am: 25.09.2007 - 01:05 | von: joakim | Hits: 7159 |
Parkerleichterungen außerhalb der aG-Regelung
Für behinderte Menschen, die die Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) nicht erfüllen, aber in ihrer Fortbewegungsfähigkeit dennoch stark beeinträchtigt sind, besteht nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 StVO die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erlangen. Die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften der Länder sind nicht einheitlich. |
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Rechte und Nachteilsausgleiche Schwerbehinderter |
eingetragen am: 03.06.2008 - 09:07 | von: joakim | Hits: 8531 |
Sehr ausführliche und umfassende Seite des 'Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Hier findet ihr Informationen zu vielen Fragen unterschiedlicher Bereiche rund um den Schwerbehindertenausweis.
Antragsverfahren, Auto, Beruf, Gutachterkriterien, ÖPNV, Steuer, Wohnen, Sozialversicherung u.v.m.
Eine wirklich sehr gute Seite, um sich über alle möglichen Nachteisausgleiche umfassend zu informieren! |
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VwV-SVO Parkerleichterungen auch ohne Merkzeicen aG |
eingetragen am: 26.08.2009 - 11:10 | von: joakim | Hits: 2121 |
Parkerleichterungen ohne aG jetzt bundesweit neu geregelt!!!
Die Parksonderregelungen für schwerbehinderte Verkehrsteilnehmer sind mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO vom 04.06.2009 bundeseinheitlich auf einen erweiterten Personenkreis ausgedehnt worden. Jetzt können auch solche behinderte Menschen, die nicht über das Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung” (aG) verfügen, Parksonderrechte in Anspruch nehmen.
Der Berechtigtenkreis umfasst nunmehr vier Personengruppen. Dabei handelt es sich um schwerbehinderte Personen, deren Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankte Menschen und Träger eines doppelten Stomas. |
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