Parkerleichterungen ohne aG jetzt bundesweit neu geregelt!!!
Die Parksonderregelungen für schwerbehinderte Verkehrsteilnehmer sind mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO vom 04.06.2009 bundeseinheitlich auf einen erweiterten Personenkreis ausgedehnt worden. Jetzt können auch solche behinderte Menschen, die nicht über das Merkzeichen „außergewöhnliche Gehbehinderung” (aG) verfügen, Parksonderrechte in Anspruch nehmen.
Der Berechtigtenkreis umfasst nunmehr vier Personengruppen. Dabei handelt es sich um schwerbehinderte Personen, deren Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankte Menschen und Träger eines doppelten Stomas. |
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