Suchergebnis |
barrierefrei.de |
eingetragen am: 13.03.2008 - 18:58 | von: joakim | Hits: 6194 |
THEMENKOMPLEX FÖRDERUNG
Welche finanziellen Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderungen? Wo kann ich sie beantragen? Wer unterstützt einen barrierefreien Umbau? Zahlreiche Bundes- und Landesmittel können bei verschiedenen Kostenträgern, Institutionen und Initiativen beantragt werden. Barrierefrei.de will ihnen dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner und das geeignete Förderprogramm für Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse, für Ihre spezielle Lebenssituation zu finden. |
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betanet |
eingetragen am: 17.06.2008 - 15:06 | von: joakim | Hits: 9580 |
betanet.de ist die größte Suchmaschine für Sozialfragen im Gesundheitswesen. Recherchieren lassen sich sozialrechtliche Bestimmungen und Hilfen, krankheitsspezifische psychosoziale Informationen sowie 22.000 Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
(Hinweis: Betapharm ist ein Pharmazieunternehmen) |
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BSG Urteil vom 10.12.2002 - Az.: B 9 SB 7/01R |
eingetragen am: 25.09.2007 - 01:12 | von: joakim | Hits: 5997 |
1. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung setzt nicht voraus, dass der schwerbehinderte nahezu unfähig ist sich fortzubewegen.
2. Der Nachteilsausgleich "aG" steht zu, wenn sich ein Behinderter von den ersten Schritten außerhalb seines PKW an entweder nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.
3. Die Gehfähigkeit ist in ungewöhnlich hohem Maße z.B. eingeschränkt, wenn sich der Kläger nur mit Gehstock und orthopädischen Schuhen und auch dann nur noch schleppend, watschelnd, kleinschrittig und deutlich verlangsamt fortzubewegen kann.. |
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BSG, Az: B 9a SB 1/06 R |
eingetragen am: 25.09.2007 - 01:09 | von: joakim | Hits: 2504 |
Die Frage,ob die Voraussetzung für das Merkzeichen "aG" vorliegen,ist weder anhand einer bestimmten Wegstrecke, noch mittels eines am Zeitmaß einer orientierten Maßstabes zu beantworten. Entscheident ist allein, unter welchen Bedingungen sich der behinderte Mensch bewegen kann, nämlich nur mit fremder Hilfe, oder nur mit großer Anstrengung |
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Budgetverordnung |
eingetragen am: 25.09.2007 - 01:47 | von: joakim | Hits: 5167 |
Verordnung zur Durchführung
des § 17 Abs. 2 bis 4
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(Budgetverordnung – BudgetV)
vom 11. Juni 2004 (BGBl. I S. 1055) |
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